Recently I had a comment on my old blog about copyright or in German Urheberrecht and how to deal with it, when the person wants to use pictures from different sites to make jewelry with resin. I’m not a lawyer, but I researched a bit and want to answer this question. But I have to apologize first, I will do that in German only. If there are more questions or comments please feel free to comment, I will do my best to answer them all.

Wie ich bereits in der englischen Einleitung schrieb, hatte ich vor etwa einer Woche einen Kommentar auf meinem alten Blog erhalten, den ich hier beantworten möchte. Die Frage erschien mir doch ziemlich wichtig und ich möchte mich sehr gerne damit beschäftigen. Allerdings muss ich sagen, daß ich kein Jurist bin (!) und daher keine rechtsverbindlichen Aussagen tätigen darf. Alle meine Informationen werde ich unten auflisten und im Text selbst verlinken. Zu gerne würde ich hier Fußnoten benutzen, wie das in der Wissenschaft üblich ist, nur um so konkret wie möglich sein zu können. Das ist auch mein Hintergrund, weswegen die Frage an mich gar nicht so falsch gerichtet ist. Im universitären Alltag habe ich es oft mit Urheberrecht zu tun und tue mein Möglichstes um Diebstahl zu vermeiden. Es gibt einige Wege dies zu tun, etwa durch das Zitieren, Verweisen etc. Dieser Post verspricht lange zu werden, also holt euch noch einen Tee oder Kaffee und lest dann weiter – oder springt zu dem Punkt, der euch interessiert.

Ich werde in den ersten beiden Teilen klären, was Urheberrecht bzw. Copyright überhaupt bedeutet und wie diese beiden Begriffe gebraucht werden können. Anschließend gehe ich ins Detail und möchte etwas dazu schreiben, was diese Rechte umfassen und wie sie durchgesetzt werden können, bevor ich zum Schluß noch etwas dazu schreibe, wie man mit diesen Rechten umgehen kann.

Urheberrecht – was ist das?

Im Deutschen ist das Urheberrecht das Recht auf geistigen Eigentum. Mit “geistigem Eigentum” sind alle schöpferischen Werke, wie Kunst, Texte gemeint. In §2 des Urheberrechtsgesetzes gibt es eine – unvollständige – Aufzählung, welche Art Werke unter den Schutz des Gesetzes fallen können. Dabei handelt es sich neben Literatur und Bildern auch um Reden, Tanz und Pantomime und Filme. (Vgl. Wikipedia) Das Recht schützt die Urheber vor Diebstahl ihres geistigen Eigentums. Der Diebstahl kann sich unterschiedlich auswirken, etwa durch Kopieren der Bilder oder Texte und deren gewerbliche Nutzung ohne Erlaubnis des Urhebers.

Copyright – Begriffsklärung

Der Begriff Copyright kommt aus dem angloamerikanischen und werden im Alltag synonym verwendet. Dabei unterscheidet sich das Copyright in einigen Punkten vom deutschen Urheberrecht. Im Gegensatz zum Urheberrecht ist es möglich auf das Copyright zu verzichten.(bpb) So sieht man zahlreiche OpenSource Projekte und Lizenzen – vor allem im angloamerikanischen Raum, die die Nutzung von Bildern und Texten zu bestimmten Zwecken erlauben. Meist liegt die Einschränkung dabei, daß der Nutzen nicht kommerziell ist. Für die kommerzielle Nutzung, also alles, womit man Geld verdienen kann, können meist Lizenzen erworben werden. Das Copyright richtet sich also vielmehr nach dem Nutzen und den Verwertungsrechten der Werke als dem Recht des Urhebers an seinem Werk.

Was umfassen diese Rechte und wie werden sie durchgesetzt?

Das geschützte Werk muss 4 Kriterien erfüllen, um als geistiges Eigentum definiert zu werden. Dies wären 1. das persönliche Schaffen – was maschinelle Herstellung z.B. ausschließt, 2. es muß eine wahrnehmbare Formgestaltung stattgefunden haben. Dieser Punkt schließt etwa bloße Ideen aus, die nicht auf irgendeine Art und Weise festgehalten wurden – z.B. Aufschreiben oder Aufzeichnen als Ton- oder Bilddokument oder gar bloßes Aussprechen. Eine spontane Rede etwa ist ebenso geschützt. 3. das geschützte Werk muß geistigen Gehalt besitzen, der in irgendeiner Art und Weise anregend wirkt. 4. schlussendlich muß auch eine eigenpersönliche Prägung vorhanden sein, also wahrnehmbare individuelle Züge und Originalität des Werks. Das Urheberrecht verfällt 70 Jahre nach dem Tod des alleinigen Urhebers oder bei anonymen Werken 70 Jahre nach der Veröffentlichung. (Deshalb gibt es oft etwa 70 Jahre nach dem Tod eines Schriftstellers plötzlich günstigere Ausgaben seiner Werke.)(Wikipedia)

Wird ein Werk auf Bestellung angefertigt, so ist der Besteller nicht der Urheber. Er besitzt allerdings Nutzungsrechte, das Urheberrecht ist grundsätzlich nicht übertragbar, jedoch vererblich.

Wird das Urheberrecht verletzt, kann der Urheber unterschiedlich dagegen vorgehen. Die Spannweite reicht von Unterlassungsansprüchen bis zu Schadensersatzansprüchen. Hinzu kommt, daß strafrechlich nicht nur hohe Geldstrafen anfallen können, sondern auch Haftstrafen von bis zu drei Jahren.

Abgesehen vom nationalen Recht, gibt es auch ein internationales Urheberrecht, das jedoch auf die Regeln des Internationalen Privatrechts zurückgreifen muß, um durchgesetzt zu werden.

Was darf ich und wie mache ich das richtig.

Das Werk ist vor Veränderungen geschützt. Man wird also nicht selbst zum Urheber, wenn man nur Änderungen an einem Bild/Text etc. vornimmt, um das nutzen zu können. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Urhebers. (Wikipedia) Darunter fällt etwa ein Zuschneiden des Bildes oder das Umstellen der Sätze in einem Text, wenn der Gehalt der gleiche bleibt. Man darf ein fremdes Bild oder einen fremden Text auch nicht als seinen eigenen ausgeben und etwa einen falschen Autor an ein Werk anfügen, dies kann mit Geld- oder bis zu 3jähriger Freiheitsstrafe bestraft werden.(Wikipedia)

Beim Verkauf steht dem Urheber eine Vergütung zu. (Wikipedia) Wenn der Urheber “trotz sorgfältiger Suche” nicht ermittelbar ist, gibt es für denjenigen, der das Werk nutzen möchte ein Problem. Es handelt sich hierbei um sogenannte “Verwaiste Werke”, die nur unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden können. In Deutschland stellt eine Nutzung grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung dar. (Wikipedia)

 

Was den Nutzern entgegenkommt ist dabei das Zitatrecht, welches eine Einschränkung des Urheberrechts darstellt. Es gibt unterschiedliche Formen der Zitate (Groß und Kleinzitat), die selbst konkrete Formen haben, um nicht als Plagiat zu dienen. Zitate sind insofern nützlich, als man keine Erlaubnis des Urhebers braucht, um Teile seines Werkes zu nutzen. In der Wissenschaft hat sich so im Laufe des letzten Jahrhunderts eingebürgert Belege hinzuzufügen und sind Standarts der wissenschaftlichen Arbeitsweise entstanden, die nicht nur das Forschen erleichtert, sondern auch Urheberrechtsverletzungen vermeiden soll. Wer an der wissenschaftlichen Zitierweise Interesse hat, kann gerne hier nachlesen. Will man jedoch ein Bild etwa zur Schmuckherstellung nutzen und hat dies aus dem Internet, ist dies – meiner Meinung nach – kein Zitat, da das Bild im Zentrum des Schmuckstücks ist. Hierbei müßte man die Nutzungsrechte an dem Bild erwerben.(dejure)

Es gibt die Möglichkeit Werke “frei zu benutzen”. Dabei ist gemeint, daß man sich von Werken inspirieren lassen darf, um selbst etwas zu gestalten. Ich dürfte also ein Bild malen mit einer Szene, die ich in einem Roman gelesen habe, weil mich diese besonders berührt hat.(bpb)

 

Abschließend möchte ich nur warnen, Bilder aus dem Internet einfach so kommerziell zu nutzen. Dank der inzwischen sehr präzisen Arbeitsweise von Suchmaschinen ist es möglich, Bilder zu suchen und auch zu finden und so Rechtsansprüche zu stellen. Abgesehen von möglichen rechtlichen Folgen glaube ich auch an Fairness gegenüber demjenigen, der die Bilder oder Texte erstellt hat und gönne es diesen Menschen, davon zu profitieren, insofern sie das möchten (Stichwort Lizenz). Schwieriger als private Nutzung ist mit Sicherheit die kommerzielle Nutzung von Bildern, da hierbei andere Rechte greifen und man andere Pflichten hat. Auch Bilder, die sonst einer z.B. CreativeCommons Lizenz unterliegen und z.B. für private Nutzung frei sind, dürfen nicht zwangsläufig auch kommerziell genutzt werden. Falls man doch schöne Bilder für die Schmuckherstellung nutzen möchte, wäre es sicherer diese vorher selbst zu entwerfen. Sonst gibt es auch Seiten, auf denen Lizenzen für Bilder gekauft werden können. Diese können dann ebenfalls verwendet werden – allerdings sollte man sich sicher sein, daß man die richtige Lizenz/das Nutzungsrecht für seine Zwecke besitzt. Laut dieser Seite erlaubt auch die Google Bildersuche eine Suche nach Bildern mit bestimmten Lizenzen. Die Welt hat ebenfalls eine Liste von Seiten erstellt, in denen Bilder gesucht werden können. Das Internet bietet hierbei noch viel Raum für Recherche.

Ich hoffe die eigentlich so unverfänglich wirkende Frage zur Genüge beantwortet zu haben und freue mich auf Hinweise, Kommentare und natürlich weitere Fragen.

Habt einen schönen Abend, nach dem ganzen Lesen hier, habt ihr es euch wirklich verdient!

 

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